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   BVerwG, 18.10.1977 - VII P 14.75   

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https://dejure.org/1977,2441
BVerwG, 18.10.1977 - VII P 14.75 (https://dejure.org/1977,2441)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1977 - VII P 14.75 (https://dejure.org/1977,2441)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1977 - VII P 14.75 (https://dejure.org/1977,2441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Abordnung von Mitgliedern eines Personalrats - Anforderungen an das Vorliegen eines Zustimmungserfordernisses i. S. des § 47 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) - Auslegung des § 47 Abs. 2 BPersVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abordnung - Einverständnis des Personalratsmitgliedes - Zustimmung des Personalrats

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 15.03

    Zustimmung des Personalrates zur Versetzung von Personalratsmitgliedern;

    Wie sich aus Wortlaut, systematischem Zusammenhang, Entstehungsgeschichte und Zweck der Regelung ergibt, unterliegen nur gegen den Willen eines Personalratsmitglieds ausgesprochene Versetzungen und Abordnungen der Zustimmung des Personalrates (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - Buchholz 238.3 A § 47 BPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 27.09.1984 - 6 P 38.83

    Anforderungen an die Auslegung des Begriffs des Ersatzmitglieds eines

    Schon nach ihrem Wortlaut und ihrer gesetzessystematischen Stellung in dem mit "Rechtsstellung der Personalratsmitglieder" überschriebenen Vierten Abschnitt des Zweiten Kapitels des Bundespersonalvertretungsgesetzes bezieht sich diese Vorschrift nur auf Mitglieder des Personalrats (Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - undvom 29. April 1981 - BVerwG 6 P 37.79 - ).

    Sie soll, wie das Bundesverwaltungsgericht bereitsim Beschluß vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - (a.a.O.) dargelegt hat, die ungestörte Ausübung des Personalratsamtes sicherstellen und den Mitgliedern des Personalrats die für ihre Arbeit notwendige Unabhängigkeit gegenüber dienstlichen Maßnahmen geben, welche sie dauernd oder vorübergehend an der Ausübung ihres Personalratsamtes hindern können.

  • BVerwG, 29.04.1981 - 6 P 37.79

    Versetzung eines Personalratsmitglieds - Zustimmungserfordernis des Personalrats

    § 47 Abs. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693) ist eine seinem Schutz dienende Vorschrift (s. dazu Beschluß vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - [Buchholz 238.3 A § 47 BPersVG Nr. 1]).

    Der Gesetzhaber hat zwar das alte Recht weitgehend übernommen und auch hinsichtlich einer mit Willen des betroffenen Mitgliedes ausgesprochenen Versetzung oder Abordnung, wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - (a.a.O.) klargestellt hat, keine Zustimmungsbedürftigkeit begründet.

  • BVerwG, 29.04.1981 - 6 P 34.79

    Personalratsmitglied - Vorübergehende Umsetzung - Zustimmungsbedürftigkeit -

    Die Vorschrift dient, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - (Buchholz 238.3 A § 47 BPersVG Nr. 1) ausgeführt hat, vorwiegend dem Schutz der Mitglieder und räumt ihnen damit eine besondere, die Beteiligung im Beschlußverfahren auslösende Rechtsposition ein.

    Sie muß vielmehr ihrem Zweck entsprechend auch die Maßnahmen erfassen, die die Mitglieder des Personalrats nur vorübergehend an der Ausübung ihres Amtes hindern oder diese Ausübung erschweren können (s. Beschluß vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - [Buchholz 238.3 A § 47 BPersVG Nr. 1]).

  • BVerwG, 11.12.1991 - 6 P 5.91

    Personalvertretungsrecht - Umsetzung eines Personalratsmitglieds -

    Die Mitwirkung des für die Dienststelle Frankfurt zuständigen örtlichen Personalrats wäre zwar entbehrlich gewesen, wenn der Antragsteller mit seiner Umsetzung nach M. einverstanden gewesen wäre (vgl. dazu Beschluß vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - Buchholz 238.3 A § 47 BPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 1.94

    Bedarf - Beamter - höchstrichterliche Rechtsprechung - rechtliches Gehör -

    Das Berufungsgericht hat hierzu rechtlich bedenkenfrei unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, daß § 47 Abs. 2 BPersVG die Mitglieder von Personalvertretungen vor Versetzungen oder Umsetzungen schützen, die ungestörte Ausübung des Personalratsamts sicherstellen und den Mitgliedern die für ihre Arbeit notwendige Unabhängigkeit gegenüber dienstlichen Maßnahmen, die sie dauernd oder vorübergehend an der Ausübung ihres Amts hindern könnten, gewährleisten will (Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - , vom 27. September 1984 - BVerwG 6 P 38.83 - und vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 6 P 5.91 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - 62 PV 3.07

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis des Personalratsmitgliedes für einen

    Diese Regelung stellt nicht in erster Linie eine Schutzbestimmung für den Personalrat, sondern insbesondere eine solche für das einzelne Mitglied dar, wie der Umstand ergibt, dass nur gegen den Willen des betreffenden Mitglieds vorgenommene Versetzungen bzw. Umsetzungen der Zustimmung des Personalrats unterliegen sollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 1977 - VII P 14.75 -, Buchholz 238.3 A § 47 BPersVG Nr. 1; ebenso Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 6 P 5/91 -, Juris, Rdn. 17 des Ausdrucks).
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